Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 75 Begonnene Maßnahmen
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2016 – OVG 6 B 58.15Zitiert von 2
- BVerfG, 28.01.2014 – 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem FilmförderungsgesetzZitiert von 103
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 22/10Heranziehung von Kinobetreibern zur Filmabgabe durch die Filmförderanstalt des BundesZitiert von 33
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 23/10
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 24/10
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 25/10
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 26/10Zitiert von 1
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 28/10
- BVerwG, 23.02.2011 – 6 C 29/10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 FFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Werden die Förderhilfen für die Herstellung neuer Filme nach § 74 Absatz 1 verwendet, können sie auch für bereits begonnene Maßnahmen verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme vor dem Antrag auf Zuerkennung begonnen wurde. Eine Verwendung der Förderhilfen für bereits abgeschlossene Maßnahmen ist nicht möglich.